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Die Jugendpsychiatrische Station

Mit dem Leistungsauftrag der Regierung des Kantons Graubünden ist der KJPD-GR damit beauftragt worden, eine stationäre und teilstationäre Station für Jugendliche aufzubauen.


Es ist soweit!

Allgemein

Die Erfahrung und die Statistik der letzten Jahre zeigen auf, dass im Kanton Graubünden eine Versorgungslücke in der Betreuung von psychisch kranken und verhaltensauffälligen Jugendlichen besteht. Die Anzahl der Kinder und insbesondere der Jugendlichen, die einer umfassenden psychiatrischen Therapie bedürfen, ist zunehmend. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen.

Behandlungsangebote

Die Betreuung der schulpflichtigen Kinder ist im Therapiehaus Fürstenwald gesichert, diejenige der Jugendlichen wurde bisher dahingehend gelöst, dass sie in kantonalen psychiatrischen Kliniken oder in ausserkantonalen Institutionen platziert wurden (Wartelisten). Ziel der Jugendstation ist die - Gewährleistung einer sofortigen Frühbehandlung Jugendlicher und somit Vorbeugung chronifizierender, invalidisierender und delinquenter Weiterentwicklung.

Zielgruppe
Das Angebot der psychiatrischen Jugendstation richtet sich an normalbegabte männliche und weibliche Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren. Die Jugendlichen werden von externen Behörden und Institutionen zugewiesen oder treten direkt aus der Oberstufen-Wohngruppe des Therapiehauses Fürstenwald über.

Das therapeutische und pädagogische Konzept der Jugendstation ist ausgerichtet auf Jugendliche mit psychischen Erkrankungen wie schwere Adoleszenzkrisen, Borderline, Hyperaktivitätssyndrome, depressive- oder suizjdale Krisen sowie auf Jugendliche mit dissozialen Persönlichkeits- und Entwicklungsstörungen in Form von emotionaler und sozialer Verwahrlosung und mit; schweren sozialen Integrationsproblemen.

Geistig und mehrfach Behinderte, drogen- und alkoholabhängige Jugendliche sowie forensische Massnahmen sind vom Leistungsauftrag ausgeschlossen.

Nach besonderer Absprache jedoch ist ein jugendpsychiatrisches Gutachten in Zivil- und Strafrechtsverfahren gemäss StGB und BGB möglich. Die obgenannte Zielgruppe von Jugendlichen braucht individuell abgestimmte sozialpädagogische und psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfestellung.

Presseberichte Eröffnungsveranstaltung Jugendstation KJPD-GR:

Suedostschweiz [612 KB]

Bündner Tagblatt [666 KB]