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Zur Geschichte:

Alphons Willi zum 15jährigen Jubiläum 1996/97


Vor 26 Jahren wurde die heutige Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden errichtet. Die eigentliche Dienstleistung ist jedoch erst 1980, also vor 15 Jahren, mit dem ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst aufgebaut worden. Diese Zeitspanne der aktiven Hilfe für Kinder und Jugendliche ist wohl zu kurz, einen grossen Jubiläumsbericht zu verfassen. Trotzdem lohnt es sich, einige Fakten aus der Gründungs- und Aufbauzeit festzuhalten. Es gilt, diese zu dokumentieren und festzuhalten, wie diese Institution, die als Dienstleistung des Gesundheitswesens in Graubünden nicht mehr wegzudenken ist, entstand. Es ist ermutigend, nachzuvollziehen, wie diese Institution über Umwege, Irrungen und Wirrungen doch zu einem segensreichen Werk wurde.


Wie ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Graubünden zu bringen?


Der Bedarf nach Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zeigte sich in Graubünden nach 1960 vor allem bei jenen Kräften, die sich im Schul- und im Sozialbereich mit "schwierigen Kindern" zu beschäftigen hatten. Diese eher späte Bedarfsmeldung darf nicht verwundern, bekam doch Graubünden erst 1961 sein erstes richtiges Schulgesetz, das eine "Schulordnung" aus dem Jahre 1859 ersetzte. Mit der Auseinandersetzung um dieses neue Schulgesetz setzte auch die Diskussion um die Bereiche Schulpsychologie und Kinder- und Jugendpsychiatrie ein. Bedenkt man, dass erst 1953 in der Schweiz die erste Professur für diese medizinische Fachrichtung geschaffen wurde, so waren wir in Graubünden mit der späten Bedarfsmeldung nach der Kinder- und Jugendpsychiatrie keineswegs tiefe Provinz. Ab 1962 begann eine von der Regierung eingesetzte Kommission, gestützt auf das Schulgesetz, die Vorarbeiten zur Errichtung des Schulpsychologichen Dienstes. In der Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst wurde auch die Stelle eines Schulpsychiaters aufgenommen, wobei sich damals die Frage stellte, ob der ganze Dienst dem Kinderpsychiater zu unterstellen sei, oder ob in Graubünden die Schulpsychologie und die Kinderpsychiatrie partnerschaftlich nebeneinander wirken sollten. Der Berichterstatter sondierte bei den führenden Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zürich, St.Gallen, Basel und Bern die Chancen der Gewinnung eines solchen Facharztes nach Graubünden. Dabei kam man übereinstimmend zur Annahme, dass wegen dem Mangel an ausgebildeten Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie nur über die Einrichtung eines kinderpsychiatrischen Therapieheimes solche Fachkräfte im peripheren Graubünden angesiedelt werden könnten.

Am 28. Oktober 1969 kam es in Chur zur Errichtung der Stiftung Bündner Beobachtungs- und Therapieheim; Dr. Christian Schmid, damals Sekretär des Erziehungsdepartementes und u.a. enormer Förderer des Schulpsychologischen und des Kinderpsychiatrischen Dienstes, war der erste Stiftungspräsident. Die Gemeinnützige Gesellschaft Graubünden, der Kiwanisklub Chur, das Seraphische Liebeswerk GR und die Bezirkskommission Chur der Pro Juventute brachten das Stiftungskapital von Fr. 18'000.- ein. Durch die Presse wurde die Oeffentlichkeit zum Bedarf eines Therapieheimes und damit auch über die Schaffung des ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes orientiert. Eine von der Stiftung eingesetzte Arbeitsgruppe lieferte damals einen Bericht ab über die Bau- und Betriebsfinanzierung eines solchen Heimes. Interessant ist, wie dabei klar die Meinung vertreten wurde, das Therapiehaus sei als "Spitalbetrieb" zu betrachten und nicht als Sonderschulheim, eine Ansicht, die später vom Erziehungs- und Sanitätsdepartement her nicht bejaht wurde. Paul Schröter, Präsident der Aufsichtskommission des Schulpsychologischen Dienstes und unentwegter Förderer der Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellte damals eine eingehende Studie über das zu errichtende Beobachtungs- und Therapieheim.

Im Jahre 1970 gab Dr. Christian Schmid mit seinem Wechsel vom Erziehungsdepartement zur Kantonalbank das Präsidium an Dr. med. vet. Ernst Kuoni, Chur, weiter. Die folgenden Jahre brachten Standortsstudien; Plankis bei Chur wurde erwogen, in Richtung Tamins, Thusis und Trimmis gingen weitere Abklärungen. Ernsthaft wurde ein kombiniertes Bauvorhaben mit der Stiftung für das cerebral gelähmte Kind auf der Prasserie in Chur mit einer Subventionierungseingabe vorbereitet. Diese Bestrebungen wurden 1977 jedoch aufgegeben. Die Stiftung Erziehungsheim Masans hatte sich wegen Schülermangel zur Betriebsaufgabe entschlossen. Die Stiftung Beobachtungs- und Therapieheim und die Stiftung für das cerebral gelähmte Kind standen miteinander wegen der Uebernahme des Heimes in Konkurrenz. Die CP-Stiftung machte das Rennen und konnte das Schulheim in Masans übernehmen. Für das geplante Beobachtungs- und Therapieheim musste weiterhin nach Lösungen gesucht werden.

Das Behindertengesetz, mit dem eine gesicherte Finanzierung der Sonderschulung und der beruflichen Eingliederung Behinderter angestrebt wurde, stand ab 1977 in Diskussion. In diesem Gesetz wurde auch die Rechtsgrundlage für Bau- und Betriebsbeiträge an die stationäre und ambulante Kinderpsychiatrie aufgenommen. Zu reden gab dabei vor allem die Finanzierung der ambulanten Behandlung. Es herrschte die irrige Meinung, dass die Leistungen der Krankenkassen bzw. der IV die Kosten des Dienstes decken sollten. Vorbehalte kamen deswegen vorweg von der Aerzteschaft, die in der staatlich subventionierten Dienstleistung eine ungerechtfertigte Konkurrenzierung der privat praktizierenden Fachärzte sah, Bedenken, die auch von Mitgliedern des Stiftungsrates geäussert wurden. Man sorgte sich vor allem um die Finanzierung der Therapiestation! In dem 1979 vom Volk angenommenen Behindertengesetz wurde die volle Kostendeckung des Beobachtungs- und Therapieheimes analog den Sonderschulen Realität. Bei der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde geregelt, dass das engere Defizit, also der Bruttoaufwand, nach Abzug der Leistungen der Sozialversicherung, zu je einem Drittel auf die Gemeinden, den Kanton und die Eltern zu verteilen sei.



1980 - der ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst wird geschaffen


Im Sommer 1977 zeigten die Bemühungen des Berichtertstatters zur Gewinnung eines Kinder- und Jugendpsychiaters Erfolg. Dr. Corboz, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Zürich informierte, dass Dr. Tomas Hess aus Zürich, Facharzt FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie, sich für eine Aufgabe in Graubünden interessiere. Er wurde vom Erziehungsdepartement auf 1.4.79 für ein Teilzeitpensum (20%) als Schulpsychiater gewählt; mit der Schaffung eines ambulanten Dienstes sollte für Dr. T. Hess die Basis für eine volle Anstellung in Graubünden gesichert werden. Am 19.9.79 kam es deswegen unter Vorsitz von Regierungsrat O.Largiadèr zu einer Besprechung mit Prof. Dr. Corboz, Zürich, mit den Chefärzten der beiden Psychiatrischen Klinken, Dr. Weber und Dr. Fontana, sowie mit dem Chef der Kinderabteilung des Kantonsspitals, Dr. Landolt, und P. Schröter als Präsident der Aufsichtskommission des kantonalen Schulpsychologischen Dienstes sowie den kantonalen Sachbearbeitern. Dr. Corboz empfahl, den Kinderpsychiatrischen Dienst in Graubünden in drei Phasen zu verwirklichen:

1. Phase: Einsetzung des Schulpsychiaters (ab 1.4.79 verwirklicht)

2. Phase: Realisierung eines kinderpsychiatrischen Ambulatoriums

3. Phase: Aufgrund der Erfahrungen im Ambulatorium, Schaffungeiner Beobachtungs-und Therapiestation.

Schon bei dieser Besprechung wurde von Prof. Corboz der Sorge Ausdruck gegeben, dass die restliche Betriebsfinanzierung des ambulanten Dienstes ungesichert sei. Er warnte, dass eine Belastung der Eltern, die über eine symbolische Leistung hinausgehe, die Dienstleistung stark beeinträchtigen werde.

Der Stiftungsrat setzte sich mit der neuen Situation auseinander, obwohl die ungenügende Finanzierung zu Vorbehalten führte. Grundsätzlich wurde jedoch die Ausweitung des Stiftungszweckes auf das Anbieten der ambulanten Dienste bejaht und von Ständerat Dr. Gadient eine entsprechende Abänderung der Stiftungsurkunde vorgelegt und beschlossen. Weiter stand die Bildung einer Betriebskommission für das geplante Ambulatorium zur Diskussion.

Im Oktober 1979 demissionierte Dr. Kuoni wegen seiner Wahl zum Kantonstierarzt als Stiftungspräsident, blieb jedoch im Stiftungsrat. Er hat die Stiftung in einer schwierigen und langen Planungsphase mit klarem Sinn für das Machbare geführt und das Werk seiner Realisierung merklich näher gebracht. Zu seiner Nachfolge wurde Pfarrer W. Form, Chur, gewählt. Der Stiftungsrat setzte neu eine Betriebskommission ein, mit der Kompetenz, dass sich diese durch weitere Mitglieder, die nicht Stiftungsräte waren, erweitern könnte. Diese Betriebskommission klärte alle Fakten nochmals gründlich ab und stellte am 23.11.79 dem Stiftungsrat einstimmig den Antrag, im Sinne der Empfehlungen des Erziehungsdepartementes die Trägerschaft für den ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu übernehmen und die weiteren Schritte einzuleiten. Der Stiftungsrat tat sich wegen der finanziellen Konsequenzen schwer mit dem Entscheid. Seitens des Erziehungsdepartementes wurde die Zusicherung abgegeben, die Institution aus gemeinnützigen Fonds zu fördern. Damit wurde der ursprüngliche Weg, die Kinder- und Jugendpsychiatrie über die Erstellung eines Therapieheimes in Graubünden heimisch zu machen, aufgegeben. Mit der Schaffung des ambulanten Dienstes wurde die Ansiedlung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden Wirklichkeit. Die ambulante Dienstleistung sollte das Basisangebot, das Therapieheim die Ergänzung dieser Bemühungen sein. Rückschauend darf festgestellt werden, dass dieses veränderte Vorgehen richtig war.



Es war vor allem Pfr. W. Form, der neue Stiftungspräsident, der mit viel Schwung und Optimismus an diese Aufgabe herantrat. Im Hause Casanna an der Fontanastrasse in Chur, das der Evang. Kirchgemeinde gehörte, wurden zweckdienliche Räumlichkeiten gefunden; das Betriebskapital konnte durch Spenden geäufnet werden. Dr. Hess erarbeitete in Zusammenarbeit mit Prof. Corboz seine Vorstellungen zur Entwicklung des Dienstes und zum Personalbedarf. Im September 1980 wurde der ambulante Dienst offiziell eröffnet. Eine recht erfreuliche Aufbauphase setzte ein, wobei man sich in den ersten beiden Jahren von den ausgewiesenen Defiziten, die höher als erwartet waren, noch nicht zu stark beunruhigen liess. Der Dienst wurde erfreulich beansprucht, wenn auch schwergewichtig aus dem Raume Chur und Churer Rheintal.



1983 - 1987; Entwicklungskrisen

Nach der erfreulichen Anlaufphase brachten die folgenden Jahre dem ambulanten Kinder- und Jugendpsychiachtrischen Dienst aber existenzbedrohende Krisen. Auslöser derselben und Dauerthema war die ungenügende Betriebsfinanzierung. Daneben beeinflussten auch andere Faktoren die kritische Entwicklung, z.B. die Konfrontation mit der neuen systemorientierten Therapie und deren Vertreter sowie Führungsprobleme.



Finanznöte

Die Finanznöte, die sich ab 1983 abzeichneten, traten, wie schon erwähnt, nicht überraschend auf. Zu wenig war in der vorbereitenden Planung realisiert worden, dass die Mitarbeiter des Dienstes sich nicht allein auf ein therapeutisches, und damit den Krankenkassen verrechenbares Wirken, beschränken konnten. Im Gegensatz zu privatpraktizierenden Kinder- und Jugendpsychiatern bzw. delegierten Psychologen, die nur verrechenbare Leistungen, in der Regel Einzeltherapien, erbringen, wurde und wird auch heute die Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie zu recht als "öffentliche Dienstleistun
" gesehen, von der man nicht nur Annahme aller Patienten, sondern auch nicht verrechenbare Auskünfte und Beratungen an Drittpertsonen erwartet. Die Therapeuten sollten zudem Oeffentlichkeitsarbeit erbringen und in Organisationen der Jugendhilfe mitwirken. Die verrechenbare Arbeitszeit sank auf unter 40% der Gesamtarbeitszeit, damit gingen auch die Erträge aus der Sozialversicherung von anfänglich 43% des Bruttoaufwandes auf gegen 30% desselben zurück. Das durch Kanton, Gemeinden und Eltern zu deckende Defizit wuchs. Die Elternleistungen, kumuliert mit den geforderten Selbstbehalten der Krankenkassen, wurden zu einer zu grossen Belastung. Die Stiftung war gezwungen, den grössten Teil des Elternanteiles selber zu finanzieren. Aus gemeinnützigen Mitteln, von Sozialwerken, öffentlichen Fonds von der Evangelischen Kantonalkirche und von Privaten mussten von 1980 bis 1990 hiezu bis 1,2 Million Franken aufgebracht werden. Die finanzielle Situation der Trägerschaft blieb prekär, die Redimensionierung des Dienstes wurde diskutiert.



Ideelle Konfrontationen

Die moderne Psychiatrie, auch jene für Kinder- und Jugendliche, war durch die 68er Jahre mitgeprägt. Die "Antipsychiatrie" machte Front gegen die "Versorgungspsychiatrie", gegen stationäre Kliniken und Heime. Die Behandlung sollte im Umfeld der Klienten, in deren System erfolgen. Diese Neuausrichtung der Psychiatrie erfolgte in einer Zeit der sozialen Unrast, war auch Teil eines Generationenkonfliktes. Dazu kam, dass diese Bewegung ihre ideellen Wurzeln im politisch linken Spektrum hatte. Wen wunderts, dass in Graubünden dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Widerstand erwuchs. Aerztliche Kreise und Politiker verhielten sich reserviert. Zwischen dem Stiftungsrat bzw. der Betriebskommission und dem leitenden Arzt kam es zu Spannungen, aber auch zu ernsthaften Versuchen, vor allem von der Betriebskommission her, die Krise mittels Betriebsanalysen, Standortsbestimmungen und Finanzierungsaktionen zu überwinden. Vor allem die Herren Hansmartin Eberle, Dr.med. A.D. Rampa und Dr. iur.Toni Russi halfen mit viel Sachwissen, die schweren Probleme anzugehen. Diese Konfrontationen, gedeihend auf dem Nährboden der finanziellen Nöte, waren vorprogrammiert. Rückschauend ist festzuhalten, dass es für die neuen Ideen der Familientherapie Adaptionszeit brauchte, in der Trägerschaft, bei den Behörden und im weitern Umfeld des Dienstes. Es ist das Verdienst von Dr. T. Hess, die Grundwerte der systemischen Therapie in Graubünden in diesen schweren Jahren ohne Abstriche beibehalten zu haben.



1986 - 1995; Es geht wieder vorwärts

1986 kam es in der Trägerschaft zu Ermüdungserscheinungen. Der Präsident, Pfr. W. Form, demissionierte, die Betriebskommission löste sich auf, die restlichen Stiftungsräte beabsichtigten zu demissionieren. In dieser Führungskrise übernahm Frau Judith Durisch-Vieli ad interim das Präsidium der Stiftung, sorgte für bessere Beziehungen zum Leitungsteam und vermittelte Hoffnung auf eine erspriesslichere Zukunft.

Ab 1987 wirkten neu die Herren A. Willi als Präsident, P. Wettstein als Kassier sowie J. Senn und Frau Durisch als Ausschuss des Stiftungsrates. Gemeinsam entwickelte diese "Viererbande" in Zusammenarbeit mit dem leitenden Arzt Zukunftsvisionen und eine entsprechende Vorwärtsstrategie. Wichtige Aufgaben wurden anhand genommen: eine neue rechtliche Basis für die Subventionierung der ambulanten Dienste, die Ausrichtung des ambulanten Dienstes als eine gesamtkantonale Lösung, die Schaffung eines Therapieheimes und die Revision der Stiftungsurkunde. Bei der letzten Aufgabe ging es vor allem darum, die strategische Führung in die Verantwortlichkeit der Stiftung einzubinden, dies anstelle der bisherigen Betriebskommission. Die operative Führung wurde vom leitenden Arzt und nicht vom Mitarbeiterteam erwartet.

Wechsel in der ärztlichen Leitung

Dr. T.Hess übernahm 1990 in Zürich eine neue Aufgabe, die seinem Interesse an der Forschung näher kam. Ihm gebührt auch an dieser Stelle der Dank dafür, dass er in Graubünden eine zeitgemässe und fachlich hochstehende Kinder- und Jugendpsychiatrie gründete und in einer schweren Aufbauphase führte. Für die belastenden Finanzierungsnöte dieser Jahre war er nicht verantwortlich, der Fehler lag in den unzweckmässigen gesetzlichen Grundlagen.

Dr. M. Wolf wurde auf 1.8.90 neuer Chefarzt. Reste von Spannungen zwischen Trägerschaft und Mitarbeiterteam wurden abgebaut und die Kräfte auf den Ausbau und die innere Festigung des Dienstes ausgerichtet. Dr. Wolf hatte bei Arbeitsbeginn zu allen Problemen eines Neuanfanges auch den Auf- und Ausbau der Therapiestation Fürstenwald in Chur zu bewältigen. Es ist ihm gelungen, die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Fachkreisen und in der Oeffentlichkeit zu verankern.


Eine neue Stiftungsurkunde

Im Juli 1989 genehmigte das Justiz- und Polizeidepartement die neue Stiftungsurkunde, die nun den Namen "Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden" führte. Im Zweckartikel wurde umfassend festgehaltgen, dass die Stiftung die Kinder- und Jugendpsychiatrie als öffentlichen Dienst zu gewährleisten habe. Zudem könne die Stiftung weitere Aufgaben übernehmen, die der Erhaltung oder Wiedergewinnung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen diene, insbesondere die Errichtung von Ambulatorien oder Therapiestationen. Gleichzeitig wurde das Reglement für den Stiftungsratsausschuss formell genehmigt. Diese Organisationsgrundlagen haben sich in der Praxis bewährt.



Neue gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung der ambulanten Dienste

Die Subventionierung der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie führte von 1980 weg zu Schwierigkeiten. Gemäss dem Behindertengesetz sollte durch die Verwaltung die Therapiebedürftigkeit entsprechend der Sonderschulbedürftigkeit festgestellt werden. Die ärztliche Schweigepflicht stand dem entgegen. Vor allem aber war die Finanzierbarkeit nicht gesichert. Ein "quasi öffentlicher Dienst", der Jahr für Jahr über Fr. 100'000.- zur Defizitdeckung zusammenbetteln muss, kann nicht auf Dauer existieren.

Ende 1989 wurde dem Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement beantragt, die Subventionierung des ambulanten Dienstes im Krankenpflegegesetz vorzunehmen. Die Zuordnung dieser Dienste, analog den psychiatrischen Kliniken und dem Sozialpsychiatrischen Dienst, drängte sich schon aus gesetzessystematischen Gründen auf. Die Regierung nahm dieses Anliegen in der hängigen Revision des Krankenpflegegesetzes auf. Im Dezember 1990 verabschiedete der Grosse Rat diese Gesetzesrevision; im März 1990 wurde die Gesetzesvorlage vom Volk ohne nennenswerte Opposition angenommen. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur finanziellen Gesundung getan. Leider blieben vorerst die eingeplanten bescheidenen Gemeindeleistungen weitgehend aus. Die Gemeinden, die sich für das Spitalwesen durchaus verantwortlich fühlen und ihre Kostenbeiträge leisten, sind sich noch zu wenig bewusst, dass auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie in diesem Rahmen zu sehen ist. Schrittweise gelang es, auch diese Situation zu verbessern, wenn auch hier noch viel Verständnis wachsen muss.


Das Therapiehaus Fürstenwald in Chur wird Realität

Schon 1987 setzten im Einvernehmen mit allen interessierten Fachkreisen die Planungsvorarbeiten für das Therapieheim ein. Im folgenden Jahr bekamen diese Aktivitäten eine neue Dynamik. Das der Bürgergemeinde Chur gehörende Waisenhaus war wegen Frequenzmangel geschlossen worden und stand für neue Aufgaben zur Verfügung. Dr. E. Kuoni, der frühere Stiftungspräsident und Bürgermeister der Stadt Chur offerierte die Heimliegenschaft für eine langfristige Miete zu günstigen Bedingungen, erwartete jedoch innert nützlicher Frist Entscheidungen. Es wurden Bedarfsnachweis, Raumprogramm und Finanzierungsunterlagen erarbeitet. Die Regierung stellte eine Botschaft an den Grossen Rat in Aussicht, wobei in den Verhandlungen vor allem versucht wurde, die dem Kanton erwachsenden Folgekosten besser abzuschätzen. Unerwägbarkeiten wie Frequentierung der Therapiestation, das Verhältnis von IV- bzw. Krankenkassenklienten blieben dabei im Raume stehen.

Die grössten Schwierigkeiten erwuchsen der Trägerschaft und damit dem Kanton jedoch aus einer anderen Richtung: Das Bundesamt für Sozialversicherung widerrief die ursprüngliche Zusicherung, unsere Therapiestation als Spital mit entsprechend ausgehandelten Tarifen anzuerkennen. Wir wurden als Sonderschulheim mit Anspruch auf Vermittlung medizinisch-therapeutischer Massnahmen eingestuft; eine Neuorientierung des BSV, die generell zukünftig alle schweizerischen Therapiestationen angehen sollte. Wurde der Stiftung und den Kantonsvertretern anfänglich zugesichert, dass unter diesem System gleiche Leistungen erbracht würden wie für Institutionen mit Spitaltarifen, so gab es dann in der Praxis ein böses Erwachen. Die Tarife für medizinisch-therapeutische Massnahmen wurden restriktiv berechnet; das Abrechnungsverfahren mit dem BSV war äusserst schleppend und für die Trägerschaft und den Kanton völlig unbefriedigend. Anstatt des einkalkulierten Anteiles der IV-Leistungen von ca. 60 % des Bruttoaufwandes kam man im Schnitt der ersten Jahre nur auf rund 25 %. Es galt wieder einmal die Erfahrung zu machen, dass psychische Erkrankungen nicht den gleichen Stellenwert haben wie somatische Leiden. Dank der energischen Intervention der Stiftung, sekundiert vom Erziehungsdepartement, konnten in letzter Zeit, rückwirkend auf 1993, einigermassen annehmbare IV-Leistungen, d.h. ca. 50 bis 55% des Bruttoaufwandes, erwirkt werden.

Mit Schulbeginn im August 1990 konnte das Therapiehaus Fürstenwald im ehemaligen Waisenhaus der Bürgergemeinde Chur mit einer ersten Kindergruppe eröffnet werden. Entgegen dem ursprünglichen Konzept entschied sich der Chefarzt, mit Zustimmung des Stiftungsrates, dagegen, Kinder und Jugendliche im gleichen Heimbetrieb aufzunehmen. Jugendliche, die konzeptionell weder in die Kindertherapiestation passen, noch in die Psychiatrische Klinik für Erwachsene gehören, sollten in einer eigenständigen Organisation eine ihnen angepasste Therapie und entsprechende schulische bzw. erzieherische Förderung erhalten.

Der familientherapeutische Ansatz wurde auch im Therapiehaus Fürstenwald voll durchgezogen. Kinder werden nur aufgenommen, wenn die Ressourcen der eigenen Familie zur Heilung nicht mehr genügen. Zwei Drittel der aufgenommen Kinder werden halbstationär aufgenommen; sie kommen morgens aus dem elterlichen Umfeld und gehen abends wieder dahin zurück. Kinder, die wegen zu grosser Wohndistanzen oder aus andern Gründen die ganze Woche im Heim bleiben, gehen über das Wochenende in ihre Familie zurück. Dazu kommt ein intensiver Einbezug der Eltern in das ganze therapeutische Geschehen.

Die ersten 5 Jahre Therapiehaus Fürstenwald sind erfreulich, auch wenn nicht alles reibungslos von statten ging. Die Einordnung der Schule in das therapeutische Konzept führte zu Adaptionsproblemen. Die Ablauforganisation wurde den Erfahrungen entsprechend verstärkt. Anstelle der ersten Heimleiterin, Frau J. Züblin, die in die ambulante therapeutische Praxis wechselte, hat ab Schulbeginn 1995 neu Herr Realini die Heimleitung übernommen. Das Heim ist seit Beginn des Schuljahres 1993/94 voll ausgelastet. Die Ausweitung des Betriebes mit einer weiteren Kindergruppe für Kriseninterventionen - auch für Jugendliche, die für die bisher aufgenommenen Kinder nicht gefährdend sind - steht zur Diskussion. Hiezu stehen noch untervermietete Räumlichkeiten zur Verfügung.



Alphons Willi, Präsident der Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie bis 1995